(23) Wer sich aber abkehrt und ungläubig ist,
(24) den straft dann Allah mit der größten Strafe.
(25) Gewiß, zu Uns ist ihre Rückkehr
(26) und gewiß, hierauf obliegt Uns ihre Abrechnung.
(1) Bei der Morgendämmerung
(2) und den zehn Nächten
(3) und dem geraden und dem ungeraden (Tag)
(4) und der Nacht, wenn sie fortzieht!
(5) Ist darin ein (ausreichender) Schwur für jemanden, der Klugheit besitzt?
(6) Siehst du nicht, wie dein Herr mit den 'Ad verfuhr,
(7) (mit) Iram mit den Stützen,
(8) dergleichen nicht erschaffen wurden in den Landstrichen?
(9) Und (mit) den Tamud, die im Tal die Felsen aushöhlten?
(10) Und (mit) Fir'aun, dem Besitzer der Pfähle,
(11) die (sie alle) das Maß (an Frevel) in den Landstrichen überschritten
(12) und darin viel Unheil stifteten?
(13) Da schüttete dein Herr auf sie eine Geißel von Strafe aus.
(14) Gewiß, dein Herr wartet ja (auf sie).
(15) Was nun den Menschen angeht, wenn sein Herr ihn prüft und ihn da(bei) freigebig behandelt und ihm ein wonnevolles Leben verschafft, so sagt er: "Mein Herr behandelt mich freigebig."
(16) Was (ihn) aber angeht, wenn Er ihn prüft und ihm da(bei) seine Versorgung bemißt, so sagt er: "Mein Herr setzt mich der Schmach aus."
(17) Keineswegs! Vielmehr behandelt ihr die Waise nicht freigebig
(18) und haltet euch nicht gegenseitig zur Speisung des Armen an.
(19) Und ihr verzehrt das Erbe, ja ihr verzehrt es ganz und gar.
(20) Und ihr liebt den Besitz, ja ihr liebt ihn voll und ganz.
(21) Keineswegs! Wenn die Erde eingeebnet, ja platt eingeebnet wird
(22) und dein Herr kommt und die Engel, Reihe um Reihe,