(62) Die (wahren) Gläubigen sind ja diejenigen, die an Allah und Seinen Gesandten glauben und, wenn sie bei ihm in einer für alle wichtigen Angelegenheit ver sammelt sind, nicht eher weggehen, als bis sie ihn um Erlaubnis gebeten haben. Diejenigen, die dich um Erlaubnis bitten, das sind diejenigen, die an Allah und Seinen Gesandten glauben. Wenn sie dich nun wegen manch eines eigenen Anliegens um Erlaubnis bitten, so gib Erlaubnis, wem von ihnen du willst. Und bitte Allah um Vergebung für sie, denn gewiß, Allah ist Allvergebend und Barmherzig.
(63) Erachtet nicht den Aufruf des Gesandten unter euch wie den Aufruf eines von euch an die anderen. Allah kennt ja diejenigen von euch, die sich (unbemerkt) davonstehlen, indem sie sich hinter anderen verstecken. So sollen diejenigen, die Seinem Befehl zuwiderhandeln, sich vorsehen, daß nicht eine Versuchung sie trifft oder schmerzhafte Strafe sie trifft.
(64) Sicherlich, Allah gehört, was in den Himmeln und auf der Erde ist. Er weiß ja, in welchem Zustand ihr euch befindet und den Tag, da sie zu Ihm zurückgebracht werden. Dann wird Er ihnen kundtun, was sie getan haben. Und Allah weiß über alles Bescheid.
(1) Segensreich ist Derjenige, Der Seinem Diener die Unterscheidung offenbart hat, damit er für die Weltenbewohner ein Warner sei,
(2) Er, Dem die Herrschaft der Himmel und der Erde gehört, Der Sich kein Kind genommen hat und Der keinen Teilhaber an der Herrschaft hat und alles erschaffen und ihm dabei sein rechtes Maß gegeben hat.