(1) Gehört hat ja Allah die Aussage derjenigen, die mit dir über ihren Gatten streitet und sich bei Allah beklagt, während Allah euren Wortwechsel hört. Gewiß, Allah ist Allhörend und Allsehend.
(2) Diejenigen von euch, die sich von ihren Frauen durch den Rückenschwur trennen - sie sind doch nicht ihre Mütter. Ihre Mütter sind nur diejenigen, die sie geboren haben. Sie sagen da fürwahr etwas Verwerfliches an Worten und etwas Falsches. Und Allah ist wahrlich All verzeihend und Allvergebend.
(3) Diejenigen, die sich von ihren Frauen durch den Rückenschwur trennen und hierauf dann doch zu dem zurückkehren, was sie gesagt haben, (sollen) einen Sklaven befreien, bevor sie beide einander berühren. Damit werdet ihr ja ermahnt. Und Allah ist dessen, was ihr tut, Kundig.
(4) Wer aber keine (Möglichkeit dazu) findet, (der hat) zwei aufeinanderfolgende Monate (zu) fasten, bevor sie beide einander berühren. Wer (es) aber nicht kann, (der hat) sechzig Arme (zu) speisen. Dies, damit ihr an Allah und Seinen Gesandten glaubt. Dies sind Allahs Grenzen
(5) Und für die Ungläubigen wird es schmerzhafte Strafe geben. Gewiß, diejenigen, die Allah und Seinem Gesandten zuwiderhandeln, werden niedergeworfen, wie diejenigen vor ihnen niedergeworfen worden sind. Wir haben ja doch klare Zeichen hinabgesandt. Und für die Ungläubigen wird es schmachvolle Strafe geben.
(6) Am Tag, da Allah sie alle auferwecken und ihnen kundtun wird, was sie getan haben. Allah hat es erfaßt, sie aber haben es vergessen. Und Allah ist über alles Zeuge.