(1) Eine Lossagung von Seiten Allahs und Seines Gesandten an diejenigen unter den Götzendienern, mit denen ihr einen Vertrag abgeschlossen habt.
(2) Nun zieht im Land vier Monate umher und wißt, daß ihr euch Allah nicht entziehen könnt, und daß Allah die Ungläubigen in Schande stürzt!
(3) Und eine Bekanntmachung von Seiten Allahs und Seines Gesandten an die Menschen am Tag der großen Pilgerfahrt, daß Allah der (Verpflichtung gegenüber den) Götzendiener(n) ledig ist, und auch Sein Gesandter. Wenn ihr nun bereut, so ist es besser für euch. Wenn ihr euch jedoch abkehrt, so wißt, daß ihr euch Allah nicht entziehen könnt! Und verkünde denen, die ungläubig sind, schmerzhafte Strafe!
(4) Mit Ausnahme derer von den Götzendienern, mit denen ihr einen Vertrag abgeschlossen habt und die (es) euch (in) nichts haben fehlen lassen und niemandem gegen euch beigestanden haben. So erfüllt ihnen gegenüber ihren Vertrag bis zu der ihnen eingeräumten Frist! Gottesfürchtigen.
(5) Wenn nun die Schutzmonate abgelaufen sind, dann tötet die Götzendiener, wo immer ihr sie findet, ergreift sie, belagert sie und lauert ihnen aus jedem Hinterhalt auf! Wenn sie aber bereuen, das Gebet verrichten und die Abgabe entrichten, dann laßt sie ihres Weges ziehen! Gewiß, Allah ist Allvergebend und Barmherzig.
(6) Und wenn jemand von den Götzendienern dich um Schutz bittet, dann gewähre ihm Schutz, bis er das Wort Allahs hört. Hierauf lasse ihn den Ort erreichen, wo er in Sicherheit ist. Dies, weil sie Leute sind, die nicht Bescheid wissen.